Home

Rechtsgebiet

Betriebsverfassungsrecht

Für uns ist klar: Menschenrechte enden nicht am Werkstor. Das kollektive Arbeitsrecht verstehen wir in unserem Büro als Mittel zur Verbesserung der kollektiven Arbeitsbedingungen und als Mittel zur Durchsetzung einer gerechteren Wirtschafts- und Arbeitsordnung, bei der die Arbeitnehmer und ihre legitimen Interessen im Mittelpunkt stehen, als Korrektiv zur Übermacht des Kapitals. Dabei kann man nicht beiden Seiten dienen. Daher stehen wir in allen arbeitsrechtlichen Fragen auchWir beraten und vertreten Betriebsräte. ausschließlich an der Seite der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sowie ihrer kollektiven Interessenvertretungen. Darauf können Sie sich verlassen.


Arbeitnehmeranwalt Marc Hessling, selbst Mitglied der Gewerkschaften ver.di und NGG, vertritt und berät eine Vielzahl von kollektiven Arbeitnehmerinteressenvertretungen, wie Betriebsräte, Personalräte, Mitarbeitervertretungen, Gewerkschaften und Schwerbehindertenvertretungen usw.

Was wir für Sie tun können

Gerne stehe ich Ihnen auch bei Problemen rund ums Arbeitsrecht auch anwaltlich zur Seite. Unser Leistungsangebot für Sie:

Gern können wir auch einmal einen kostenlosen und unverbindlichen Kennenlerntermin vereinbaren. Rufen Sie uns einfach an oder senden Sie uns eine E-Mail. Für weitere Rückfragen Stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Aktuelle Informationen zum Betriebsverfassungsrecht finden Sie auch hier.

Wir vertreten nur Arbeitnehmer. Garantiert.



Rechtsanwalt Marc Hessling

Diese Seite: Nach oben | Drucken | Per Email versenden