Rechtsgebiet
Betriebsverfassungsrecht
Für uns ist klar: Menschenrechte enden nicht am Werkstor. Das kollektive Arbeitsrecht verstehen wir in unserem Büro als Mittel zur Verbesserung der kollektiven Arbeitsbedingungen und als Mittel zur Durchsetzung einer gerechteren Wirtschafts- und Arbeitsordnung, bei der die Arbeitnehmer und ihre legitimen Interessen im Mittelpunkt stehen, als Korrektiv zur Übermacht des Kapitals. Dabei kann man nicht beiden Seiten dienen. Daher stehen wir in allen arbeitsrechtlichen Fragen auch
ausschließlich an der Seite der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sowie ihrer kollektiven Interessenvertretungen. Darauf können Sie sich verlassen.
Arbeitnehmeranwalt Marc Hessling, selbst Mitglied der Gewerkschaften ver.di und NGG, vertritt und berät eine Vielzahl von kollektiven Arbeitnehmerinteressenvertretungen, wie Betriebsräte, Personalräte, Mitarbeitervertretungen, Gewerkschaften und Schwerbehindertenvertretungen usw.
Was wir für Sie tun können
Gerne stehe ich Ihnen auch bei Problemen rund ums Arbeitsrecht auch anwaltlich zur Seite. Unser Leistungsangebot für Sie:
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Beratung und Vertretung in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten (arbeitsgerichtliche Urteils- und Beschlussverfahren), Einigungsstellenverfahren, Sachverständigentätigkeit. Bundesweite Tätigkeit.
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Hausbesuche – Ich komme auf Wusch auch zu Ihnen in die Betriebsratssitzung oder unterstütze Sie bei Ihrer nächsten Betriebsversammlung.
- Durchführung von Betriebsratsschulungen (auch als Inhouseschulungen), ganz auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten (dazu arbeiten wir exklusiv mit verschiedenen Bildungsträgern zusammen).
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Für unsere Betriebsratsmandanten stehe ich auch außerhalb unserer Bürozeiten als Ansprechpartner zur Verfügung.
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10 Jahre Erfahrung in der Beratung und Vertretung von Betriebsräten, Gewerkschaften und Arbeitnehmern; langjährige Erfahrung als Referent für Betriebsratsseminare und als Fachbuchautor.
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Mitglied der Gewerkschaften ver.di und NGG; Mitglied des Deutschen Arbeitsgerichtsverbandes eV.
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Soweit Sie dies wünschen, arbeite ich auch gern eng mit Ihnen und der im Betrieb vertretenen Gewerkschaft zusammen und stimme unser Vorgehen mit der Gewerkschaft ab.
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Als Arbeitnehmeranwalt vertrete ich nur Arbeitnehmer. Garantiert.
Gern können wir auch einmal einen kostenlosen und unverbindlichen Kennenlerntermin vereinbaren. Rufen Sie uns einfach an oder senden Sie uns eine E-Mail. Für weitere Rückfragen Stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Aktuelle Informationen zum Betriebsverfassungsrecht finden Sie auch hier.
Wir vertreten nur Arbeitnehmer. Garantiert.