Bundesarbeitsgericht
Urteil vom 25. Mai 2016 - 5 AZR 135/16 -
Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg
Urteil vom 12. Januar 2016 - 19 Sa 1851/15 -
Quelle: PM der BAG 24/16
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wir haben unsere kostenlose Rubrik "Betriebsratslexikon" erheblich überarbeitet.
Zum Beispiel finden Sie dort jetzt einen Beitrag zum Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei technischer Arbeitnehmerüberwachung, zur Sachverständigenhinzuziehung, zum Betriebsratsmobbing und vieles andere mehr.
Wie immer finden Sie auch in diesen Beiträgen eine Menge kostenloser Tipps und Tricks, wie Sie Ihre Betriebsratsarbeit noch effektiver und durchsetzungsstärker machen können.
Marc Hessling
Rechtsanwalt
Bundesarbeitsgericht
Urteil vom 11. Dezember 2014 - 8 AZR 838/13 -
Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Nürnberg
Urteil vom 25. Juli 2013 - 5 Sa 525/11 -
Quelle: Pressmitteilung des Bundesarbeitsgerichts 65/14
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In der kostenlosen App finden Sie Informationen, Tipps und Tricks und aktuelle Rechtsprechung für Betriebsräte. Viel Spass beim ausprobieren. Der Betriebsratsberater (BR-Berater):
]]>Die Termine für Bremen und Berlin stehen schon fest, die beiden anderen Veranstaltungen werden in den nächsten Tagen terminiert.
Alle Infos und Seminaranmeldung finden Sie unter:
http://www.intensivtage-brwahl.de/index.html
Infos zum Download als PDF-Dokument
Ich freue mich, Sie dort begrüßen zu dürfen.
Marc Hessling
Rechtsanwalt
Den Link zum Filmbeitrag finden Sie hier.
Zum Hintergrund: Die Burger King GmbH verucht bundesweit sich ihrer Betriebsräte zu entledigen. Inzwischen laufen hinsichtlich bundesweit 15 Betriebsratsmitgliedern von der Arbeitgeberin eingeleitete Zustimmungsersetzungsverfahren zur Kündigung von Betriebsratsmitgliedern. Davon betroffen sind unter anderem auch Mitglieder des Betriebsrats Bochum.
]]>Vereinbarung erforderlich
Die ständige Hinzuziehung eines Rechtsanwalts als Berater des Betriebsrats bedarf der Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, sowie der Honorarvereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Rechtsanwalt. Erzwingen lässt sich der Abschluss einer solchen Vereinbarung nicht.
In diesem Vorlagenpaket finden Sie alles was Sie als Betriebsrat und der Arbeitgeber dazu benötigen:
§ Einen Musterbeschluss
§ Ein Anschreiben an den Arbeitgeber
§ Eine Honorarvereinbarung
Was für eine dauerhafte Anwaltshinzuziehung spricht
Für die dauerhafte Hinzuziehung eines Rechtsanwalts als Sachverständiger des Betriebsrats spricht aus Betriebsratssicht:
§ Mehr Rechtssicherheit in der alltäglichen Arbeit des Betriebsrats
§ Sichereres Auftreten bei Verhandlungen mit dem Arbeitgeber
§ Bessere Durchsetzung von Betriebsratsinteressen gegenüber dem Arbeitgeber
§ „Waffengleichheit“ mit dem Arbeitgeber, der von einer professionellen Personalabteilung, Anwälten und Arbeitgeberverbänden beraten wird
§ Der Anwalt kennt den Betriebsrat und den Betrieb durch lange Zusammenarbeit
§ Vernetzung mit der im Betrieb vertretenen Gewerkschaft
Aus Arbeitgebersicht sprich dafür:
§ Weniger Konflikte eskalieren so, dass arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren und teure Einigungsstellen erforderlich werden
§ Der Betriebsrat kann sich schneller eine Meinung und eine Entscheidung bilden, das beschleunigt innerbetriebliche Prozesse und die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat
§ Das spart eine Menge Zeit, Geld und Nerven
§ Bessere Kostenkontrolle und Kalkulierbarkeit der Beratungskosten.
Unser Angebot für Ihren Betriebsrat
Mit unserem Beratungspaket hat der Betriebsrat das gute Gefühl, den Anwalt immer „griffbereit“ zu haben:
Paket 1
§ Schnellstmögliche Beratung des Betriebsrats oder einzelner Betriebsratsmitglieder telefonisch, per E-Mail / SMS, persönlich in unserer Kanzlei und vor Ort im Betrieb (wenn der Betrieb sich in einem Umkreis von 50 km um unser Büro befindet), Teilnahme an Verhandlungen mit dem Arbeitgeber, Gewerkschaften, Behörden, telefonisch oder vor Ort.
§ Beratung in allen individual- und kollektivarbeitsrechtlichen Angelegenheiten.
§ Pauschalhonorar in Betrieben mit bis zu 5-köpfigem Betriebsrat 599 € zuzüglich 19 % MwSt. pro Quartal; in Betrieben mit bis zu 11-köpfigem Betriebsrat 799 € zuzüglich 19 % MwSt. pro Quartal. Für größere Betriebsratsgremien nach Anfrage
§ Nicht erfasst von dieser Vereinbarung werden unsere Gebühren als Verfahrensbevollmächtigte gemäß § 40 Abs. 1 BetrVG, als Sachverständige oder Berater gemäß §§ 80 Abs. 3, 111 BetrVG sowie als Beisitzer von Einigungsstellen.
Paket 2
§ Schnellstmögliche Beratung des Betriebsrats oder einzelner Betriebsratsmitglieder telefonisch, per E-Mail / SMS, persönlich in unserer Kanzlei und vor Ort im Betrieb (wenn der Betrieb sich in einem Umkreis von 51 bis 150 km um unser Büro befindet), Teilnahme an Verhandlungen mit dem Arbeitgeber, Gewerkschaften, Behörden, telefonisch oder vor Ort.
§ Beratung in allen individual- und kollektivarbeitsrechtlichen Angelegenheiten.
§ Pauschalhonorar in Betrieben mit bis zu 5-köpfigem Betriebsrat 799 € zuzüglich 19 % MwSt. pro Quartal; in Betrieben mit bis zu 11-köpfigem Betriebsrat 999 € zuzüglich 19 % MwSt. pro Quartal. Für größere Betriebsratsgremien nach Anfrage
§ Nicht erfasst von dieser Vereinbarung werden unsere Gebühren als Verfahrensbevollmächtigte gemäß § 40 Abs. 1 BetrVG, als Sachverständige oder Berater gemäß §§ 80 Abs. 3, 111 BetrVG sowie als Beisitzer von Einigungsstellen.
So wird’s gemacht
§ Laden Sie sich die hier verlinkte PDF-Datei herunter, dort finden Sie alles, was Sie benötigen.
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