News
Zum Entschädigungsanspruch von schwerbehinderten Stellenbewerbern wegen Benachteiligung
News von: Marc Hessling vom 27.06.2007
Schwerbehinderte Bewerber um eine Stelle bei einem öffentlichen Arbeitgeber haben zwar grundsätzlich schon dann gemäß §§ 82, 81 SGB IX einen Entschädigungsanspruch wegen Benachteiligung, wenn sie trotz fachlicher Eignung nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass der erforderliche Grad der Behinderung bereits im Zeitpunkt der Bewerbung beziehungsweise des Ablaufs der Bewerbungsfrist feststeht. Eine erst nachträgliche rückwirkende Feststellung der Schwerbehinderung reicht insoweit nicht aus.
Hessisches LAG 27.6.2007, 2 Sa 219/07
Hier finden Sie den Volltext der Entscheidung.
Themengebiet: Arbeitsrecht, allgemein