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Verwaltungsgericht Koblenz: Beamte haben bei Erkrankung während dienstfreier Zeit keinen zusätzlichen Vergütungsanspruch
News von: Marc Hessling vom 06.03.2008
Hat ein Beamter wegen Ableistung von Mehrarbeitsstunden dienstfrei und erkrankt er während dieser Zeit, so hat er keinen Anspruch auf zusätzliche Vergütung. Die Mehrarbeit wird auch in diesem Fall durch die Dienstbefreiung ausgeglichen. Die Situation ist mit der eines Beschäftigten vergleichbar, der an einem freien Wochenende erkrankt und ebenfalls keinen Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich hat.
Verwaltungsgericht Koblenz 06.03.2008, 6 K 1826/07.KO
Themengebiet: Beamtenrecht