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Probezeitbefristung innerhalb eines für ein Jahr befristeten Arbeitsvertrags
News von: Marc Hessling vom 16.04.2008
Enthält ein Formulararbeitsvertrag neben einer drucktechnisch hervorgehobenen Befristung für die Dauer eines Jahres im nachfolgenden Text ohne drucktechnische Hervorhebung eine weitere Befristung des Arbeitsvertrags zum Ablauf der sechsmonatigen Probezeit, ist die Probezeitbefristung eine überraschende Klausel, die nach § 305 c Abs. 1 BGB nicht Vertragsbestandteil wird. Dies hat der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts entschieden.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16. April 2008 - 7 AZR 132/07 -
Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 24. Januar 2007 - 3 Sa 489/06 -
Themengebiet: Arbeitsrecht, allgemein