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Private Parkplatzbesitzer dürfen unbefugt geparkte Fahrzeuge abschleppen lassen
News von: Marc Hessling vom 05.06.2009
Unbefugt auf fremden Grundstücken abgestellte Kraftfahrzeuge dürfen abgeschleppt werden und müssen nur gegen Bezahlung der Abschleppkosten herausgegeben werden. Schließlich darf der unmittelbare Grundstücksbesitzer sich der verbotenen Eigenmacht unabhängig davon erwehren, welches räumliche Ausmaß sie hat und ob sie die Nutzungsmöglichkeit von ihr nicht betroffener Grundstücksteile unberührt lässt.
Bundesgerichtshof, Urteil v. 5.6.2009 (V ZR 144/08)
Quelle: Pressemitteilung des BGH Nr. 121/09
Themengebiet: Verkehrsrecht