News
Mitbestimmung des Entleiherbetriebsrats bei der Eingruppierung von Leiharbeitnehmern
News von: Marc Hessling vom 26.01.2007
Der Betriebsrat des Entleiherbetriebes hat bei der Eingruppierung der dort eingesetzten Leiharbeitnehmer kein Mitbestimmungsrecht nach § 99 BetrVG i.V.m. § 14 Abs. 3 AÜG.
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 26.01.2007
Themengebiet: Betriebsverfassungsrecht