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LAG München: Bei grober Beleidigung von Bewohnern droht Altenpflegern die fristlose Kündigung
News von: Marc Hessling vom 17.10.2007
Altenpfleger müssen mit der fristlosen Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses rechnen, wenn sie pflegebedürftige Personen wiederholt grob beleidigen. Das gilt auch, wenn die Betroffenen möglicherweise nicht mehr in der Lage sind, den Sinngehalt der Beleidigungen zu erfassen, bei Ausspruch der Beleidigungen aber Kollegen anwesend sind.
Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 08.08.2007 - 11 Sa 496/06
Themengebiet: Kündigung / Befristung