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LAG Hamm: Kündigung eines Arbeitsverhältnisses per SMS ist unwirksam
News von: Marc Hessling vom 31.08.2007
Arbeitsverträge können nicht wirksam per SMS gekündigt oder aufgelöst werden. Es fehlt insoweit an der gemäß § 623 BGB erforderlichen Schriftform, da diese eine eigenhändige Unterzeichnung voraussetzt.
Das hat das Landesarbeitsgericht Hamm mit Urteil vom 17.08.2007 entschieden.
Den Volltext der Entscheidung können Sie hier abrufen.
Themengebiet: Arbeitsrecht, allgemein