News
Kündigung eines Betriebsratsmitglieds wegen Betriebsstilllegung
News von: Marc Hessling vom 12.03.2008
Das Landesarbeitsgericht Nürnberg hat in einer Entscheidung vom 27.11.2007 - 7 Sa 119/06 - für Recht erkannt:
- Der Kündigungsschutz des wegen Betriebsstilllegung gekündigten Betriebsratsmitglieds ergibt sich aus § 15 Abs. 4 KSchG, nicht aus § 1 KSchG.
- Eine Betriebsstilllegung liegt nicht vor, wenn 3 Altersteilzeitmitarbeiter während ihrer aktiven Phase noch 9/15/16,5 Monate über den behaupteten Stilllegungstermin hinaus mit
– behaupteten – Aufräumungs- und Abwicklungsarbeiten beschäftigt werden. - Ist die Weiterbeschäftigung der Altersteilzeitmitarbeiter schon bei Ausspruch der Kündigung des Betriebsratsmitglieds beabsichtigt, ist die Kündigung des Betriebsratsmitglieds unwirksam.
Nähere Einzelheiten und den Volltext der Entscheidung finden Sie auf den Internetseiten des LAG Nürnberg.
Themengebiet: Arbeitsrecht, allgemein