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Fristlose Kündigung nach "Einschmuggeln" von Proivatpost in die Betriebspost
News von: Marc Hessling vom 14.05.2007
Gibt ein Arbeitnehmer ohne entsprechende Erlaubnis des Arbeitgebers wiederholt Privatpost in den betrieblichen Postlauf, um diese durch die Frankiermaschine des Arbeitgebers frankieren zu lassen, so kann dies ein außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen. Das gilt selbst dann, wenn der durch die Pflichtverletzung verursachte Schaden relativ gering ist (hier: unter fünf Euro).
Hessisches LAG, Urteil vom 14.5.2007, 16 Sa 1885/06
Themengebiet: Arbeitsrecht, allgemein