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Betriebsübergang - Übernahme eines Bewachungsauftrages
News von: Marc Hessling vom 25.09.2008
Vergibt die Bundeswehr den Auftrag zur Bewachung eines Truppenübungsplatzes an ein anderes Bewachungsunternehmen als bisher, liegt kein Betriebsübergang vor, wenn es sich um eine reine Auftragsnachfolge handelt. Eine solche ist nicht gegeben, wenn der neue Auftragnehmer einen nach Zahl und Sachkunde wesentlichen Teil des bisherigen Personals oder identitätsprägende Betriebsmittel übernimmt.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25. September 2008 - 8 AZR 607/07 -
Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 12. Juli 2007 - 7 Sa 1432/06 -
Quelle: Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts 77/08
Themengebiet: Arbeitsrecht, allgemein