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Betriebsratswahl: Ermittlung der Anzahl der regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer
News von: Marc Hessling vom 24.07.2007
Das Landesarbeitsgericht München hat in einer Entscheidung vom 24.07.2007 - 6 TaBV 3/07 - für Recht erkannt:
Bei Ermittlung der in der Regel dem Betrieb angehörenden Arbeitnehmer hat der Wahlvorstand zwar einen Beurteilungsspielraum. Die zukünftige Entwicklung kann er aber nur berücksichtigen, wenn der Arbeitgeber bereits konkrete Veränderungsentscheidungen getroffen hat.
Nähere Informationen und den Volltext der Entscheidung finden Sie auf der Homepage des Gerichts.
Themengebiet: Betriebsverfassungsrecht