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Beamte müssen bei schwerwiegenden Dienstvergehen mit der Aberkennung ihres Ruhegehalts rechnen
News von: Marc Hessling vom 29.10.2007
Es begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, dass Pensionären bei schwerwiegenden Dienstvergehen, die bei aktiven Beamten die Entfernung aus dem Dienst rechtfertigen würden, das Ruhegehalt aberkannt werden kann. Die Aberkennung des Ruhegehalts setzt dabei nicht zwingend eine strafrechtliche Verurteilung voraus. Es ist vielmehr ausreichend, wenn das Dienstvergehen im Disziplinarverfahren festgestellt wird.
Bundesverfassungsgericht vom 29.10.2007, 2 BvR 1461/06
Themengebiet: Beamtenrecht