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Änderungen im Sozialrecht 2009
News von: Marc Hessling vom 31.12.2008
Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung:
Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung sinkt ab dem 01.01.2009 dauerhaft von derzeit 3,3 Prozent auf 3,0 Prozent. Zusätzlich wird der Beitragssatz befristet bis zum 30.06.2010 auf 2,8 Prozent abgesenkt.
Kurzarbeit:
Zum 01.01.2009 wird die Bezugsfrist für Kurzarbeitergeld von sechs auf 18 Monate verlängert. Die Verlängerung gilt für alle Arbeitnehmer, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31.12.2009 entsteht. Außerdem soll die Weiterqualifizierung von Arbeitnehmern während des Bezugs von Kurarbeitergeld gefördert werden. Hierfür werden ab dem 01.01.2009 Mittel des Europäischen Sozialfonds zur Verfügung gestellt. Die Unterstützung erfolgt durch Zahlung von Zuschüssen zu den Weiterbildungskosten in den Betrieben.
Es gelten folgende neue Sozialversicherungsrechnungsgrößen:
- Beitragsbemessungsgrenze (gesetzliche Rentenversicherung): 5.400 Euro/Monat (West) – 4.550 Euro/Monat (Ost)
- Beitragsbemessungsgrenze (knappschaftl. Rentenversicherung): 6.650 Euro/Monat (West) - 5.600 Euro Euro/Monat (Ost)
- Beitragsbemessungsgrenze (Arbeitslosenversicherung): 5.400 Euro/Monat (West) - 4.550 Euro/Monat (Ost)
- Jahresarbeitsentgeltgrenze (Kranken- u. Pflegeversicherung): 48.600 Euro/Jahr (West) - 48.600 Euro/Jahr (Ost)
- Beitragsbemessungsgrenze (Kranken- u. Pflegeversicherung): 44.100 Euro/Jahr (West) - 44.100 Euro/Jahr (Ost)
- Bezugsgröße in der Sozialversicherung: 2.520 Euro/Monat (West) - 2.135 Euro/Monat (Ost)
Themengebiet: Sozialrecht