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AGG: Keine Diskriminierung bei nicht ernstgemeinter Bewerbung
News von: Marc Hessling vom 13.08.2007
Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat mit Beschluss vom 13.08.2007 erkannt, dass eine Diskriminierung jedenfalls dann nicht vorliege, wenn der vom Arbeitgeber zurückgewiesene Stellenbewerber seie Bewerbung subjektiv erkennbar nicht ernst gemeint habe.
Beschluss des LAG Baden-Württemberg v. 13.08.2007, 3 Ta 119/07
Themengebiet: Arbeitsrecht, allgemein