Die Kanzlei - Ihr Arbeitnehmeranwalt in Mülheim an der Ruhr
Seit nunmehr mehr als 10 Jahren ist das Anwaltsbüro Hessling in Mülheim an der Ruhr ansässig. Rechtsanwalt Marc Hessling ist überwiegend auf dem Gebiel des Arbeitsrechts, des Zivil- und Verkehrsrechts tätig.
Auf dem Gebiet des Arbeitsrechts vertritt er ausschließlich nur die Arbeitnehmerseite - garantiert. Diese Selbstbeschränkung ist erforderlich, da es unmöglich ist, auf allen Rechtsgebieten gleichermaßen qualifizierte Beratung und Vertretung bieten zu können. Manchmal ist eben weniger mehr.
Ein besonderer Schwerpunkt seiner Tätigkeit als Arbeitnehmeranwalt neben der Beratung und Vertretung einzelner Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist die Beratung und Vertretung von Betriebsräten, Personalräten, Mitarbeitervertretungen und Gewerkschaften, sowohl außergerichtlich, gerichtlich, als auch in Einigungsstellen. Rechtsanwalt Hessling arbeitet eng mit verschiedenen Bildungsträgern zusammen und bietet Betriebsräten und anderen Arbeitnehmerinteressenvertretungen gerne auch maßgeschneiderte Seminare (Inhouse-Seminare) zu allen Themen des Arbeitsrechts an.
Er ist zudem Mitautor eines in Kürze erscheinenden Kommentars zum Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).
Unser Team besteht neben Rechtsanwalt Marc Hessling aus unserer Büroleiterin Kerstin Bettray, Nicole Dietrich, Brunhilde Hessling, Rechtsreferendarin Anna Broscienski und unserem Bürohund Lisa.
Unsere umfassende Bibliothek enthält umfangreiche Literatur entsprechend unserer Schwerpunktsetzung und wird stets aktuell gehalten. Darüber hinaus verfügen wir über vielfältige Online- und Offlinedatenbanken und Entscheidungssammlungen (z.B. juris), so dass wir auch hinsichtlich aktueller Rechtsentwicklungen stets für Sie auf dem Laufenden sind.
Fort- und Weiterbildung nehmen wir sehr ernst. Daher verfolgen wir stets die aktuellen Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung und nehmen regelmäßig an Fortbildungen teil. Gerade auch der Umstand, dass RA Hessling regelmäßig selbst Fort- und Weiterbildungen für Betriebsräte abhält, sorgt dafür, dass sein Fachwissen stets aktualisiert wird. Zudem ist RA Hessling u.a. auch Mitautor eines Kommentars zum Betriebsverfassungsgesetz und Herausgeber und Autor einer Sammlung von kommentierten Musterbetriebsvereinbarungen.
Hier können Sie unsere aktuelle Kanzleibroschüre herunterladen, in welcher Sie mehr über uns erfahren.