Überprüfung des Arbeitszeugnisses
Häufig finden sich in Arbeitszeugnissen versteckte Formulierungen, die zwar auf den ersten Blick harmlos erscheinen, aber dennoch unangenehme Eigenschaften über den Beurteilten verraten sollen.
Wenn Sie ein Arbeitszeugnis erhalten, sollten Sie es daher unbedingt prüfen lassen. Ich hoffe, Ihnen mit der nachstehenden Übersicht bei der ersten Bewertung Ihres Zeugnisses behilflich zu sein und weise allerdings darauf hin, dass die nachstehenden Ausführungen nur geeignet sind, einer erste Einschätzung vorzunehmen, eine eingehende, umfassende Prüfung des Zeugnisses kann damit jedoch keinesfalls ersetzt werden.
Sollten Sie mit Ihrem Arbeitszeugnis nicht einverstanden sein, so können Sie von Ihren Arbeitgeber die Berichtigung verlangen und diesen Anspruch aug nötigenfalls arbeitsgerichtlich durchsetzen. Sollte sich der Arbeitgeber insgesamt weigern, Ihnen ein Arbeitszeugnis zu erteilen, so können sie Ihren Anspruch auf Erteilung des Arbeitszeugnisses ebenfalls gerichtlich durchsetzen. Ich berate Sie hierzu gerne.
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Nachfolgend habe ich einige typische Formulierungsbeispiele nebst ihrer "tatsächlichen" Bedeutung beispielhaft für Sie zusammengestellt:
| Umschreibung durch “Zeugnissprache“ |
Bedeutung der Bewertung/Hinweise |
| »Stets zu unserer vollsten Zufriedenheit«; »immer zu unserer vollsten Zufriedenheit«; »Spitzenleistung«; »in jeder Hinsicht volle Anerkennung« |
Bewertung: »sehr gut« Die Bewertung »sehr gut« ist i. d. R. mit der Beschreibung »vollste« und/oder »stets vollste« verbunden. Der Sache nach nicht mehr steigerungsfähig. Beachten Sie, dass die Note "sehr gut" insbesondere bei einem Arbeitsverhältnis, das lange bestanden hat, mitunter beim Leser Zweifel hervorruft, da es nämlich unwahrscheinlich ist, dass ein Arbeitsverhältnis ausnahmslos ohne jegliche Beanstandung verlaufen ist. |
| »stets/zu unserer vollen Zufriedenheit«; »voll und ganz zufrieden«; »zu unserer vollsten Zufriedenheit«; | Bewertung: "gut" Die Bewertung "gut" ist i. d. R. mit dem Wort "voll" verbunden; gelegentlich auch "stets/voll". Sehr gut bis gut soll auch die Formulierung "zu unserer vollsten" ausdrücken; |
| »stets zu unserer Zufriedenheit«; »stets zufriedenstellend«; »zu unserer vollen Zufriedenheit« | Bewertung: »befriedigend« Die Bewertung »befriedigend« hingegen zeichnet sich durch das Fehlen entweder von »stets« oder von »voll« aus. |
| » zu unserer Zufriedenheit« | Bewertung: "ausreichend" Die Bewertung "ausreichend" zeichnet sich durch das Fehlen von "stets" und "voll" aus. |
| » insgesamt zufrieden stellend«; »zum großen Teil« | Bewertung: »mangelhaft« Abwertender Zusatz (insgesamt; zum großen Teil) |
| »war (stets) bemüht« oder »zu erledigen versucht« | Bewertung: »ungenügend« Es werden weitere abwertende Zusätze verwandt: » bemüht«, »versucht«. Ebenso: Formulierung «mit großem Fleiß und Interesse«. |
| Wiederholung bestimmter Formulierungen | Soll den Wahrheitsgehalt einer Aussage unterstreichen |
| Auslassungen wichtiger Angaben | z. B. Ehrlichkeit bei einer Kassiererin (negativ) |
| Gutes Einfühlungsvermögen in die Belange der Belegschaft | Negativ, hat sich während der Arbeitszeit mit besonderem Eifer um die Kolleginnen bzw. Kollegen gekümmert |
| Besondere Betonung der Pünktlichkeit | u. U. eher negativ |
| Besonderes Hervorheben der Vertrauenswürdigkeit | u. U. eher negativ |
| Hervorhebung der Geselligkeit, die das Betriebsklima positiv beeinflusst habe | Alkoholneigung (u. U. auch während der Arbeitszeit) |
| Zeigte für seine Arbeit Verständnis | Negativ, hat nur das Notwendigste gemacht |
| Er/Sie sei immer gut mit seinem Vorgesetzten ausgekommen | Negativ, Anpassung um jeden Preis |
| Setzte sich im Rahmen seiner Fähigkeiten ein | Negativ, keine nennenswerten positiven Arbeitsergeb-nisse bzw. begrenzte Fähigkeiten |
| Herausheben der Genauigkeit | u. U. negative Aussage zur Schnelligkeit |
| Herausheben der Schnelligkeit | u. U. Aussage: Ungenaues Arbeiten |
| War immer mit Interesse bei der Sache | Nur Interesse, keine nennenswerten Leistungen |