Hinweise zur Benutzung des Betriebsratsratgebers
Sehr geehrte Nutzerinnen und Nutzer,
dieser Betriebsratsratgeber ist ein kostenloser Service unseres Anwaltsbüros. Ich hoffe, dass Sie viele nützliche Anregungen für Ihre eigene Betriebsratsarbeit darin entdecken.
Wir weisen jedoch ausdrücklich auf Folgendes hin:
- Diese kleinen Beiträge im Betriebsratsratgeber ersetzen keinesfalls eine einzelfallbezogene anwaltliche Beratung, da im Einzelfall eine andere, als die hier wiedergegebene Rechtslage gegeben sein kann oder eine andere Vorgehensweise des Betriebsrats oder einzelner Arbeitnehmer ratsam sein kann. Die hier gemachten Ausführungen sollen nur zur ersten Orientierung dienen.
- Durch die Nutzung des Betriebsratsratgebers kommt ein Mandatsverhältnis nicht zustande.
- Insbesondere im Hinblick auf die Unentgeltlichkeit dieses Services beschränken wir die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Mülheim an der Ruhr, 07.07.2012
Marc Hessling
Rechtsanwalt