Die Betriebsversammlung - tue Gutes und rede darüber
Sie machen als Betriebsrat eine gute Arbeit. Dann sollten Sie sie auch nicht verstecken, sondern ihren Kolleginnen und Kollegen im Betrieb überzeugend präsentieren! Betriebsversammlungen helfen Ihnen dabei, Ihre Arbeit optimal darzustellen. Schließlich ist die nächste reguläre Betriebsratswahl im Frühjahr 2014 auch nicht mehr so weit weg... Ihre Betriebsversammlung sollte immer perfekt vorbereitet und durchgeführt werden, um auch wirklich einen guten Eindruck bei Ihren Kolleginnen und Kollegen zu hinterlassen.
Die hier vorgestellten „Tipps und Tricks“ sind fast alle ohne großen Aufwand und ohne erhebliche Kosten umzusetzen und werden Ihre nächste Betriebsversammlung bestimmt bereichern.
Betriebsversammlungen gehören zum „Pflichtprogramm“ des Betriebsrats; Sie sollten daraus aber eine „Kür“ machen
Der Betriebsrat hat die Pflicht, jedenfalls vierteljährlich eine Betriebsversammlung durchzuführen (§ 43 Abs. 1 BetrVG). Die Betriebsversammlung ist Ihre Bühne als Betriebsrat, wo Sie sich und Ihre erfolgreiche Arbeit präsentieren können.
Betriebsversammlungen dienen dazu, die Belegschaft über die Arbeit des Betriebsrats und die Lage des Betriebs zu unterrichten (§ 43 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 3 BetrVG).
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So hat der Betriebsrat u.a. in der Betriebsversammlung einen Rechenschaftsbericht abzulegen (§ 43 Abs. 1 Satz 1 BetrVG).
- Der Arbeitgeber hat einmal im Jahr über die wirtschaftliche Lage und soziale Situation des Betriebs die Arbeitnehmer zu unterrichten (§ 43 Abs. 2 Satz 3 BetrVG).
- Zudem können in der Betriebsversammlung folgende Themen behandeln, sofern sie den Betrieb oder seine Arbeitnehmer unmittelbar betreffen (§ 45 BetrVG):
- betriebliche Angelegenheiten,
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tarifpolitische Angelegenheiten,
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sozialpolitische Angelegenheiten,
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umweltpolitische Angelegenheiten,
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wirtschaftliche Angelegenheiten,
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Fragen der Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern,
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Fragen der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit,
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Fragen der Integration der im Betrieb beschäftigten ausländischen Arbeitnehmer.
Präsentieren Sie ihre neu abgeschlossene Betriebsvereinbarung auf der nächsten Betriebsversammlung
Die Betriebsversammlung ist der ideale Ort, um eine neue von Ihnen mühsam mit dem Arbeitgeber ausgehandelten Betriebsvereinbarung zu präsentieren und die Vorteile zu erläutern. Das ist wichtig, um die Betriebsvereinbarung zur betrieblichen Realität zu machen: Die beste Betriebsvereinbarung hilft nämlich nicht viel, wenn sie im Betrieb nicht „gelebt“, also umgesetzt wird. Das geht nur, wenn die Arbeitnehmer auch wissen, welche Rechte sie aus der Betriebsvereinbarung herleiten können, wie sie sich dazu am günstigsten zu verhalten haben und welche Rechte sie im Konfliktfalle notfalls haben.
Eine neue Betriebsvereinbarung bedeutet auch immer Veränderung. Menschen sind jedoch „Gewohnheitstiere“, denen jede Veränderung zunächst schwerfällt, selbst wenn sie zu deren Vorteil ist. Um diese Schwerfälligkeit zu überwinden hilft auch eine Betriebsversammlung, auf der die Vorzüge der neuen Betriebsvereinbarung anschaulich vorgeführt werden.
Sie sollten in einer solchen Präsentation einer neuen Betriebsvereinbarung jedenfalls zeigen und diskutieren:
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Was war der Anlass für den Abschluss der neuen Betriebsvereinbarung? Gab es im Betrieb Probleme, die mit der Betriebsvereinbarung gelöst werden sollten? Welche waren das? Wie hat sich das ausgewirkt?
- Welche betrieblichen Missstände werden mit der neuen Betriebsvereinbarung wie und warum beseitigt?
- Was regelt die neue Betriebsvereinbarung und auf welche Weise? Hier helfen Ihnen vor allem auch die Kommentierung der Musterbetriebsvereinbarungen und die allgemeinen rechtlichen Erläuterungen Ihres Werkes „Kommentierte Betriebsvereinbarungen“ weiter.
- Welche Vorteile haben die Arbeitnehmer durch die neue Betriebsvereinbarung? Einige Argumentationshilfen dazu finden Sie in Ihrem Werk „Kommentierte Betriebsvereinbarungen“ in dem Abschnitt „Arbeitnehmersicht“; im Onlineteil / auf CD-ROM.
- Wie machen Arbeitnehmer Ansprüche geltend? Wie können sie Rechte durchsetzen, die sich aus der neuen Betriebsvereinbarung ergeben? Auch hier helfen Ihnen die rechtlichen Erläuterungen Ihrer „Kommentierten Betriebsvereinbarungen weiter.
- Erstellen Sie ein kurzes, einfach und einprägsam formuliertes Merkblatt, das den wesentlichen Inhalt, die Rechte und Ansprüche der Arbeitnehmer und Durchsetzungsmöglichkeiten übersichtlich zusammenfast. Das verteilen Sie in der Betriebsversammlung. Alle Informationen, die Sie dazu benötigen, finden Sie natürlich in Ihren „Kommentierten Betriebsvereinbarungen“.
So können Sie einfach dafür sorgen, dass ihre Betriebsvereinbarung auch tatsächlich von den Kollegen angenommen und praktiziert wird.
Eine wichtige Botschaft zu haben, genügt noch nicht – Sie müssen sie auch überzeugend präsentieren
Bereiten Sie die Betriebsversammlung sorgfältig vor.
Eventuell hilft Ihnen dabei eine (erforderlichenfalls auch mehrtägige) Klausursitzung des Betriebsrats. So haben Sie genug Zeit zur Vorbereitung.
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Was soll in den Tätigkeitsbericht?
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Welche sonstigen Themen sollen angesprochen werden?
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Präsentationen vorbereiten
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Referate vorbereiten
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Referenten, Gewerkschaft rechtzeitig einladen und Themen absprechen.
Nutzen Sie auch moderne Präsentationstechnik. Allerdings sollten Sie dann auch mit Bildschirmpräsentationsprogrammen wie z.B. Microsoft PowerPoint® oder Apple Keynote® vertraut sein, sonst kann eine solche Präsentation leicht unfreiwillig komisch wirken, Sie wollen sich ja schließlich nicht blamieren. Das gilt insbesondere, wenn man es mit Animationseffekten ein wenig übertreibt und vor lauter fliegendem Text, animierten Grafiken und schrillen Farben die eigentliche Botschaft völlig unter geht (ein häufiger Anfängerfehler, dem auch der Autor früher schon einmal erlegen ist). Also merke: Weniger ist mehr!
Machen Sie sich vorher mit der Präsentationstechnik vertraut: Prüfen Sie Funktionsweise und –fähigkeit von Computer, Notebook, Beamer, Leinwand etc. Sind alle Anschlusskabel vorhanden? Haben Sie Batterien für den Laserpointer etc.? In der Betriebsversammlung würde es sehr unprofessionell wirken, wenn Sie mehr mit den Tücken der Technik, als mit Ihrem Vortrag zu kämpfen haben… Machen Sie eine „Generalprobe“.
Bereiten Sie den Raum, in dem die Betriebsversammlung stattfindet, sorgfältig vor. Gibt es genügend Sitzgelegenheiten? Der Betriebsrat, der der Hausherr der Veranstaltung ist, präsidiert vor Kopf und möglichst in kompletter Mannschaftstärke. Schließlich sollen die Kollegen sehen wer der Betriebsrat ist – der Betriebsrat soll ein Gesicht bekommen. Außerdem stehen Sie vorn als Vertreter Ihrer Kollegen. Daher sollte der anwesende Arbeitgeber keinesfalls mit Ihnen vorne auf dem Podium sitzen. Die Vertreter der Geschäftsleitung sitzen also wie alle anderen im Publikum und kommen allenfalls nach vorn, wenn sie einen längeren Redebeitrag halten.
Die Versammlungsleitung: Machen Sie klar, wer der Chef im Ring ist
Die Betriebsversammlung ist Ihre Veranstaltung als Betriebsrat; lassen Sie sie sich nicht aus der Hand nehmen. Arbeitgeber versuchen manchmal, die Versammlungsleitung zu „übernehmen“, lassen Sie sich das nicht gefallen.
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Der / die Betriebsratsvorsitzende hat in der Betriebsversammlung die Sitzungsleitung (§ 42 Abs. 1 Satz 1 2. Halbs. BetrVG). Lassen Sie sich die nicht nehmen, auch nicht vom Arbeitgeber. Sie erteilen und entziehen das Wort.
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Sie als Betriebsrat haben das Hausrecht inne. Störer können Sie zur Not des Raumes verweisen. Es gibt also wirklich keinen Grund, Ihr Licht unter den Scheffel zu stellen.
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Die Betriebsversammlung ist nur betriebsöffentlich (§ 42 Abs. 1 Satz 2 BetrVG). Grundsätzlich dürfen nur Betriebszugehörige teilnehmen, es sei denn Sie haben Betriebsfremde als Betriebsrat eingeladen. Lediglich im Betrieb vertretene Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände haben als Betriebsexterne ein gesetzliches Teilnahmerecht (§ 46 BetrVG). Andere Betriebsfremde z.B. der vom Arbeitgeber mitgebrachte Rechtsanwalt oder Justitiar der Konzernmutter können höflich aber bestimmt des Saales verwiesen werden. Wenn sie dann nicht gehen, würden sie sich wegen Hausfriedensbruchs strafbar machen.
Arbeitgeber versuchen manchmal, die „Lufthoheit“ über die Betriebsversammlung zu erlangen:
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Es gibt „sentimentale“ Chefs, die ständig von der „großen Betriebsfamilie“, von „wir sitzen doch alle in einem Boot“, von „Treue“ und „persönlicher Enttäuschung“ (gemeint ist damit natürlich der Betriebsrat) sprechen.
Stellen Sie hier einfach klar, dass ein Arbeitsverhältnis durch Verträge und nicht durch persönliche oder gar familiäre Beziehungen geprägt ist. - Ist der Arbeitgeber eher ein kühler „Rechner“, der nur über „Vollzeitäquivalenzstellen“, „Kostenstellen“, oder von „freisetzen“ statt entlassen spricht?
Stellen Sie dann doch einfach klar, dass hier nicht über „Kostenstellen“, sondern über Kollegen, Menschen aus Fleisch und Blut mit Gefühlen und Sorgen und deren Familien gesprochen wird, das schafft sofort Solidarität und Betroffenheit bei den Zuhörern.
Überzeugen Sie die Kollegen mit Ihrer Rede
Der Betriebsrat hat seinen Rechenschaftsbericht in der Betriebsversammlung abzulegen. Das ist vor allem die Aufgabe des / der Betriebsratsvorsitzenden. Das geschieht in freier Rede.
Auch Ihre neue Betriebsvereinbarung sollten Sie so präsentieren, denn nichts ist überzeugender als eine gute, freie Rede.
Das Problem dabei ist, dass die wenigsten von uns geübte Redner sind, denen eine freie Rede vor großem Publikum leicht über die Lippen geht. Hier finden Sie einige Tipps, wie Sie diese Herausforderung leichter meistern können:
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Sinnvoll ist, ein Rhetorikseminar zu besuchen, das ist zumindest für Betriebsratsvorsitzende und Stellvertreter als erforderlich im Sinne von §§ 37, 40 BetrVG von der Rechtsprechung anerkannt (vgl. BAG, Beschluss vom 12.01.2011 – 7 ABR 94/09).
- Wenn Ihnen freies Reden auch nicht so leicht fällt, können Sie die ersten und die letzten Sätze Ihres Vortrags wortwörtlich aufschreiben und den „Mittelteil“ in Stichworten. Meistens fällt einem nämlich das freie Reden einfacher, wenn man den Einstieg erst einmal geschafft hat.
- Verwenden Sie kleine Karteikarten statt große DIN A4 Blätter für Ihr Redemanuskript, dann sehen Ihre Kollegen nicht, dass Ihre Hände vor Nervosität ein wenig zittern.
- Einfache, kurze Sätze sind besser als lange, komplizierte Schachtelsätze. Bedenken Sie, Ihre Zuhörer stehen nicht so gut im Thema, wie Sie.
- Halten Sie Ihre Rede im Stehen. Das ist besser, als sich im Sitzen wohlmöglich noch hinter einem Tisch zu verstecken, um damit gleich „zwischen den Zeilen“ zu erklären, dass man sich in dieser Situation nicht wohl fühlt.
- Sprechen Sie langsam und mit fester, lauter Stimme. Bedenken Sie, dass auch der, der im Publikum in der letzten Reihe sitzt, Sie noch verstehen soll. Außerdem wirkt Ihr Vortrag mit dünner, brüchiger Piepsestimme gewiss auf niemanden überzeugend.
- Stellen Sie ein Glas Wasser parat, falls Sie vor Nervosität einen trockenen Mund bekommen sollten.
- Tragen Sie keine beengende Kleidung wie zu enge Hemdkragen, Krawatten oder zu enge Gürtel.
- Benutzen Sie eventuell ein Rednerpult. An dem können Sie sich während Ihrer Rede im wahrsten Sinne des Wortes festhalten. Das hilft unsicheren und ungeübten Rednern ein wenig, Selbstsicherheit zu gewinnen.
- Lassen Sie sich auch von unsachlichen Zwischenrufen nicht aus der Ruhe bringen. Unsachliche Zwischenrufe kann man ganz gut kontern, indem man Rückfragen stellt. Ruft z.B. einer dazwischen „Ihr seid doch alle Verräter, die nur an ihren eigenen Vorteil denken!“, dann fragen Sie doch einfach mal, an welchen konkreten Vorfällen er das festmacht. Viel mehr als heiße Luft wird dann meist nicht folgen…
- Trainieren Sie Ihre Rede. Das machen andere Redner auch und es gibt Ihnen mehr Selbstsicherheit. Sie können ggf. den Probelauf Ihrer Rede auch auf Video aufnehmen. Dem Smartphone sei Dank haben Sie im Zweifel ja immer eine Videokamera dabei. So können Sie leicht selbst prüfen, wie gut Sie „rüberkommen“.
- Nehmen Sie es leicht: Auch wenn Ihnen mal ein Satz verunglückt geht davon die Welt nicht unter. Das passiert auch Profirednern. Niemand erwartet von Ihnen Entertainerqualitäten. Schließlich sollen Sie „nur“ eine Betriebsversammlung leiten und nicht „Wetten dass“ moderieren.
Die Diskussion der Berichte – Ihre Chance, zu überzeugen
Die Diskussion mit den Kollegen. Vor diesem Moment haben viele Betriebsräte Angst. Sicher gibt es immer wieder einzelne Kollegen, die im vorauseilenden Gehorsam gegenüber dem Arbeitgeber oder vielleicht auch durch die Arbeitgeberseite gesteuert, kritische Anmerkungen machen. Aber auch damit kann man umgehen.
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Wichtig ist hier eine gekonnte Regie. Mitunter muss eine gute Diskussion erst in Gang gebracht und ein wenig in die „richtige“ Richtung gelenkt werden. So sollten vielleicht andere Betriebsratsmitglieder nach dem Vortrag des Betriebsratsvorsitzenden sich mit (abgesprochenen) Nachfragen oder Ergänzungen zu Wort melden. Das bringt meist schon die Diskussion in Gang und der Betriebsrat kann dabei versuchen, die Richtung vorzugeben.
- Sofern es einen gewerkschaftlichen Vertrauensleutekörper gibt, bereiten Sie die Betriebsversammlung und die Diskussionen gemeinsam mit den Vertrauensleuten vor. Zumeist gehören die Betriebsratsmitglieder ohnehin zu den gewerkschaftlichen Vertrauensleuten.
- Wenn sich jemand zu Wort meldet, der das passende Beispiel aus seinem Arbeitsumfeld berichten kann, das zu den gerade vom Referenten geschilderten betrieblichen Problemen passt, so ist damit viel gewonnen, indem es die betriebliche Relevanz des Themas unterstreicht. So etwas lässt sich durchaus steuern.
Achtung: Keine gute Idee ist es, einen Kollegen völlig unvorbereitet vor versammelter Mannschaft aufzufordern, sich zu einer Angelegenheit zu äußern, etwa so: „Jupp, Du hast Dich doch kürzlich so sehr über die neue Pausenregelung aufgeregt. Sag‘ uns doch mal hier Deine Meinung dazu!“ Glauben Sie mir: Das verzeiht Jupp Ihnen nie! Und mancher Kollege, der nun fürchten muss, sein eher privat geäußerter Unmut wird nun plötzlich ans Licht der Öffentlichkeit gezerrt, wird künftig besser der Betriebsversammlung fernbleiben, um nicht vielleicht bald selbst so unvermittelt von Ihnen bloßgestellt zu werden.
Zu guter Letzt
Lassen Sie die Betriebsversammlung nicht einfach auf Sie zukommen. Eine Betriebsversammlung „passiert“ Ihnen nicht einfach. Sie muss gut vorbereitet und durchgeführt werden. Dann ist Ihnen der Erfolg (fast) garantiert.
Bedenken Sie: Sie können sich im Rahmen erforderlicher Betriebsratstätigkeit die nötige Zeit zur Vorbereitung nehmen. Der Arbeitgeber wird im Zweifel nicht so viel Zeit dafür investieren. Das ist Ihr strategischer Vorteil. Nutzen Sie ihn.
Sie finden weitere Informationen im neuen Praxiskommentar für Betriebsräte.
Hier finden Sie eine Bildschirmpräsentation zum Thema "Betriebsversammlungen".
Was wir für Sie tun können
Unseren Betriebsratsmandanten sind wir jederzeit gerne bei der Vorbereitung und Durchführung der Betriebsvarsammung behilflich, damit Ihre nächste Betriebsversammlung bestimmt ein Erfolg wird. Gerne nimmt RA Hessling zum Beispiel auch als Referent an der Betriebsversammlung teil.
Gerne führen wir auch ein Inhouseseminar zu diesem Thema mit Ihnen durch.