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Anwaltskosten - Recht zu bekommen ist meist günstiger, als Sie denken

Über Geld spricht man nicht...

... doch, sollte man: Sprechen Sie uns ruhig auf die entstehenden Kosten unserer Tätigkeit an. Wir geben gerne Auskunft und Ihnen das sichere Gefühl, zu wissen, was Sie erwartet. Scheuen Sie sich nicht, uns einfach auf die Kostenfrage anzusprechen.

Anwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - damit es für Sie durchschaubar bleibtAnwaltskosten - meist günstiger als Sie denken

Wir rechnen unsere Kosten in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab, darain sind die Anwaltsgebühren gesetzlich geregelt.

Grundlage der Gebührenermittlung ist in den meisten Fällen der sogenannte Streitwert, also der Wert desjenigen, worum gestritten wird. Dieser stellt die Berechnungsgrundlage für die Gebühren des Anwalts und des Gerichts dar. Eine kleine Broschüre zum Thema Anwaltskosten können Sie kostenlos auf den Internetseiten der Bundesrechtsanwaltskammer beziehen.

Beratung oft zum günstigen Pauschalpreis möglich

Für Erstberatungen bieten wir Ihnen in vielen Fällen günstige Beratungskostenpauschalen an. Etwa die Beratung über die Rechtmäßigkeit einer Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses schon für 70 € zuzüglich 19 % MwSt, die Beratung über die Rechtmäßigkeit einer Abmahung im Arbeitsverhältnis oder die Prüfung Ihres Arbeitszeugnisses für nur 50 € zuzüglich 19 % MwSt. Sprechen Sie uns einfach hierauf an.

Kostenabwicklung über Ihre Rechtsschutzversicherung 

Die Formalitäten mit Ihrer Rechtsschutzversicherung übernehmen selbstverständlich wir für Sie. Wir werden uns gerne für Sie um die Erteilung der Deckungszusage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung kümmern, damit Sie damit keinen unnötigen Aufwand haben. Alles was wir dazu benötigen ist der Name des Versicherungsunternehmens, die Versicherungspolicennummer und das Datum des Versicherungsvertragsabschlusses.

Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe - Recht bekommen ist nicht eine Frage des Einkommens

Für Mandanten, die nicht in der Lage sind, die Kosten selbst zu tragen, gibt es die Möglichkeit staatliche Hilfe in Form von Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen. Gerne beraten wir Sie auch hierzu. Zur Vorbereitung unseres ersten Gesprächs ist es in diesem Falle sinnvoll, das Prozesskostenhilfeformular am Besten bereits ausgefüllt mitzubringen; Sie finden es zum Herunterladen im Downloadbereich nebst einer Ausfüllanleitung.

Kostentragung bei Betriebsräten

Betriebsräte haben grundsätzlich einen Anspruch gegeüber dem Arbeitgeber auf Freistellung den Ihnen entstehenden Anwaltskosten gem. § 40 BetrVG.

Die Einzelheiten dazu lesen Sie hier, oder fragen Sie uns einfach.

Wichtiger Hinweis für arbeitsrechtliche Mandate

In arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren der ersten Instanz besteht kein Anspruch der obsiegenden Partei auf Entschädigung wegen Zeitversäumnis und auf Erstattung der Kosten für die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts. Als Gewerkschaftsmitglied haben Sie die Möglichkeit, sich u.U. durch deren Personal kostenlosen gewerkschaftlichen Prozessbeistand zu organisieren.

Kostenrechner

Einen kostenlosen Kostenrechner finden Sie auf den Internetseiten des Anwaltsuchservice. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit der mit diesem Tool erstellten Berechnungen.

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